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Landwirtschaftliche Klassen

  • Klasse T: Zugmaschinen bis 60 km/h für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, auch mit Anhängern.

  • Klasse L: Zugmaschinen bis 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, auch mit Anhängern.